INTEGRATIONSKURSE
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Integrationskurse in Marburg für Geflüchtete aus der Ukraine
Informationen zur Öffnung der Integrationsmaßnahmen in Marburg
Die Bundesregierung hat entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort Zugang zu den
Angeboten der Sprachförderung und Beratung zu gewähren.
Das umfasst:

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Für wen gilt die Öffnung?
Die Öffnung gilt für Personen, die einen vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG erhalten.
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Auf welcher Rechtsgrundlage erhalten die Menschen den Zugang?
Die Zulassung zum Integrationskurs erfolgt auf der Basis des § 44 Abs. 4 AufenthG.
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Wie können die Menschen an einem Integrationskurs teilnehmen?
Die Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich (diesen finden Sie hier), ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Zuständig sind die Regionalstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Welche das ist und wo Integrationskurse angeboten werden, lässt sich schnell und einfach hier (BAMF- NAvI) herausfinden.
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Die Zulassung nach § 44 Abs. 4 AufenthG kann unter Vorlage des gemäß § 24 AufenthG
erteilten Aufenthaltstitels erfolgen. Liegt bei Antragstellung noch kein Titel nach § 24
AufenthG vor, kann eine Zulassung auch dann erfolgen, wenn eine Fiktionsbescheinigung
nach § 81 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 5 AufenthG vorgelegt wird. -
Was kostet die Teilnahme am Integrationskurs?
Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Die Teilnehmenden werden gemeinsam mit der Zulassung auch automatisch (von Amts wegen) von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein gesonderter Antrag oder weitere Nachweise sind nicht erforderlich.
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Gibt es eine Kinderbeaufsichtigung?
Eine integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung wird durch das Bundesprogramm
„Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft” des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern
und für Heimat gefördert. -
Welche Kursarten stehen zur Verfügung?
Es stehen alle vom BAMF geförderten Kursarten zur Verfügung, d.h. neben dem allgemeinen
Integrationskurs beispielsweise auch Jugend- und Frauenkurse sowie sog.
„Zweitschriftlernerkurse“, die sich an Menschen richten, die das lateinische Alphabet noch
nicht beherrschen (sondern z.B. nur das kyrillische). Die passende Kursart wird im Rahmen
eines Einstufungstests ermittelt.
Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs
Mit diesem Formular können Ausländer die Zulassung zu einem Integrationskurs gemäß § 44 Absatz 4 Satz 1 AufenthG beantragen.
Den Download können Sie auch direkt über das Verwaltungsportal des Bundes ausführen.
Geben Sie bitte ihren Antrag unterschrieben, inkl. einer Kopie Ihrer Aufenthaltskarte oder Fiktionsbescheinigung an unsere Mitarbeiter*innen.
Diese können Sie uns auch ausgefüllt per E-Mail an info(at)diwan-marburg.de senden
(Stand März 2018).
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